Deutsche Rentenversicherung

Hausgehilf*in (m/w/d) in Teilzeit (50%)

Auf einem Blick

  • Ort: Todtmoos
  • Bewerbungsfrist: 07.04.2026
  • Eintrittsdatum: 01.06.2026
  • Beschäftigung: Teilzeit (50%), unbefristet
  • Vergütung: Entgeltgruppe 2 TV EntgO-DRV
  • Ausschreibungsnr.: 17-23-12-2026

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Aufgaben

  • In Ihren Aufgabenbereich fällt das Reinigen von Patientenzimmern, Verkehrs- und Funktionsflächen der Rehabilitationsklinik
  • Weiterhin sind Sie für das Sortieren und Waschen der Wäsche zuständig

Mit den genannten Tätigkeiten sind aufgabenspezifische körperliche Anforderungen verbunden, die eine gute physische Belastbarkeit voraussetzen.

Die Tätigkeit ist verbunden mit wechselnden Arbeitszeiten nach Dienstplan, bei Bedarf auch am Wochenende und an Feiertagen.

Tätigkeitsbereich

Unsere moderne Rehabilitationsklinik im Herzen des Hochschwarzwaldes bietet mit 224 Betten hochwertige Rehabilitationsmedizin in den Indikationen Psychosomatik, Pneumologie und Psychopneumologie an. Wir sind überzeugt, dass Erfolg haben ein Teamsport ist. Die erfolgreiche und motivierte Behandlung unserer Rehabilitanden gehört zu unseren obersten Zielen. Dabei ist Stehenbleiben keine Option für uns. Wir bieten die beste Grundlage für Freude an der Arbeit mit einer offenen, strukturierten Unternehmenskultur und Freiraum zur persönlichen Weiterentwicklung.

Profil

  • Für diese Tätigkeit ist keine Ausbildung erforderlich
  • Wünschenswerterweise verfügen Sie über Erfahrungen in den genannten Bereichen

und

  • sind teamfähig und zuverlässig

Vorteile

  • 30 Urlaubstage bei 5-Tage-Woche

  • Betriebliche Altersvorsorge (VBL)

  • Betriebliche Gesundheitsförderung

  • Betriebssportangebote

  • Familienfreundliche Arbeitszeit

  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

  • Bezahlung nach Tarifvertrag

  • Jahressonderzahlungen

  • Work-Life-Balance mit flexiblen Arbeitszeiten

weitere Informationen

Bewerber*innen, die sich in der engeren Auswahl befinden, werden zu einem Gespräch eingeladen.

  • Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt
  • Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten
  • Wir möchten darauf hinweisen, dass in unseren Reha-Zentren aufgrund der Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen die Masernschutzimpfung verpflichtend und vor einer Einstellung nachzuweisen ist.

Kontakt

Sie haben noch Fragen oder benötigen Informationen? Zögern Sie nicht und rufen Sie uns an oder senden eine Mail!

Laura Schröder


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